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20.09.2012, 17:12 Uhr
„TenneT bremst den Netzausbau aus“
Ansgar Focke schießt verbal scharf zurück

Harpstedt - HARPSTEDT/LANDKREIS · Der CDU-Landtagsabgeordnete Ansgar Focke hält an der vom Land geforderten Erdverkabelung auf sieben Abschnitten der 380-kV-Höchstspannungstrasse Ganderkesee–St. Hülfe fest.

Mit Netzbetreiber TenneT geht er hart ins Gericht. Die Menschen in der Region kämpften seit Jahren für die unterirdische Verlegung der Leitung. Die Landesregierung stehe in der Pflicht, „alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die vorgesehenen Abschnitte in die Erde zu bringen“. Der Parlamentarier wirft TenneT vor, sich zu drehen und zu wenden. Seit Jahren bremse der Netzbetreiber den Netzausbau aus. „Seit Jahren“, so beklagt Focke, „werden getroffene Aussagen verwässert. Ich habe das Gefühl, TenneT interessiert sich überhaupt nicht für die Belange der Menschen in unserer Region.“

Der Unionspolitiker zitiert aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes über die Inhalte des Vergleichs im nun beigelegten Rechtsstreit zwischen TenneT und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Dort heißt es wörtlich: Die Klägerin (TenneT) werde für sämtliche von der Beklagten (Landesbehörde) geforderten Verkabelungsabschnitte Pläne vorlegen; im Gegenzug leite die Beklagte das Planfeststellungsverfahren ein. Dort heißt es aber auch: „Sollte für den letzten Abschnitt St. Hülfe eine Erdverkabelung beauftragt werden, wird die Klägerin auf Rechtsmittel hiergegen verzichten.“ Genau das hatte Ulrike Hörchens (TenneT) der Kreiszeitung mitgeteilt: Die Zusage, nicht zu klagen, sei bezogen auf einen etwaigen Erdkabelabschnitt bei St. Hülfe. Sie gelte aber nicht für die anderen Abschnitte südlich von Ganderkesee, also auch nicht für die Teilstücke in den Gemeinden Colnrade und Winkelsett. Diesbezüglich behalte sich TenneT etwaige juristische Schritte vor.

Dazu Ansgar Focke: „Mir ist vollkommen egal, ob TenneT Rechtsmittel gegen die Abschnitte in der Samtgemeinde Harpstedt einlegt oder nicht.“ Er erwarte, dass der Netzbetreiber „jetzt die Unterlagen, wie vor Gericht verabredet, für sämtliche Erdverkabelungsabschnitte, ergänzt. Dort wo es rechtlich möglich ist, erwarte ich die Anordnung auf Erdverkabelung durch das Ministerium.“ · eb/boh