HARPSTEDT/LANDKREIS Ginge es nach der Niedersächsischen Landesschulbehörde wäre das Thema IGS in Harpstedt längst gestorben. Doch der Landkreis Oldenburg wehrt sich: Am Montag, so berichtete Landrat Frank Eger gestern, habe man Klage gegen den ablehnenden Bescheid eingereicht. Und damit nicht genug: Gemeinsam mit den Kreisen Nordheim und Schaumburg strebt der Landkreis außerdem eine Musterklage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg an – diese richtet sich gegen die Verordnung des Kultusministeriums, mit der die IGS-Entscheidung begründet wird. Die Verordnung besagt, dass für einen Prognosezeitraum von zehn Jahren mindestens fünf Klassen pro Jahrgang mit jeweils mindestens 24 Schülern erforderlich sind. Für konfessionsgebundene Schulen oder Gesamtschulen in privater Trägerschaft gilt diese Regel allerdings nicht.
„Das ist ungerecht, da werden Dinge mit unterschiedlichem Maß erfasst“, kritisiert Eger. „Es werden willkürlich Grenzen gesetzt, die mit Realität nichts zu tun haben.“ Der Landrat betonte außerdem, dass selbst der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags die Verordnung teilweise bemängelt habe.
Anfang April hatte die Landesschulbehörde den Antrag des Landkreises auf eine IGS in Harpstedt abgelehnt und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf das Ergebnis einer Elternbefragung hingewiesen: Die Mindestgröße einer neuen IGS sei laut Verordnung auf fünf Züge festgelegt. Voraussetzung seien außerdem minimal 120 Schüler pro Jahrgang. Die Elternbefragung hatte ergeben, dass diese Zahl nur in den ersten fünf Jahren erreicht werde.js